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Allgemeine Vermittlungsbedingungen der London Bed & Breakfast Agentur

Inh.: Dipl.-Betriebswirtin (BA) Susanne Weichselberger

 
1. Tätigkeit als Vermittler – Inhalt unserer Leistungen

1.1 Allen Leistungen unserer Agentur liegen die nachfolgenden Allgemeinen Vermittlungsbedingungen zu Grunde.

1.2 Die Agentur wird als Vermittler für die angebotenen Fremdleistungen tätig. Wir erbringen diese Fremdleistungen also nicht selbst, sondern vermitteln nur das Zustandekommen entsprechender Verträge zwischen unseren Kunden und den Anbietern der Leistung, z. B. den Gastfamilien, Hotels und Verkehrsträgern. Wir sind auch dann nur als Vermittler tätig, wenn wir im Einzelfall mehr als nur eine Fremdleistung vermitteln. Auf unsere Tätigkeit sind daher die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag (§§ 651 ff. BGB) nicht anwendbar. Für die von uns vermittelten Leistungen wird auch kein Sicherungsschein ausgestellt.

1.3 Unsere Agentur vermittelt Ihren Kunden zusätzlich zu Unterkünften auch Mietwagen der Firma Alamo sowie Fährüberfahrten nach und von England mit der Seafrance (Calais – Dover) und der Norfolk Line (Dunkerque – Dover). Voraussetzung für die Vornahme einer Mietwagen- oder Fährbuchung ist jedoch stets die Buchung einer Unterkunft in dem betreffenden Zeitraum.

1.4 Mit der Anmeldung bieten unsere Kunden unserer Agentur den Abschluss eines Vermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen. Der Vermittlungsvertrag kommt mit Zugang unserer Auftragsbestätigung und Rechnung (per Post, FAX oder E-Mail) zu Stande.

1.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung und Rechnung sofort auf Richtigkeit von Nachnamen, Reisedatum, Reiseziel, Aufenthaltsdauer etc. zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. Reklamiert der Kunde nicht, kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung zu Stande. Eine Haftung von Seiten der Agentur besteht in diesem Falle nicht.

1.6 Umfang und Inhalt der vermittelten Fremdleistungen ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung und Rechnung. Änderungen der vermittelten Leistungen sind vorbehalten, soweit sie auf von uns nicht beeinflussbare Änderungen des Anbieters der Fremdleistung zurückzuführen und die Abweichungen nicht erheblich sind. Wir behalten uns vor, die bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Preise durch den Anbieter der Fremdleistung oder bei Erhöhung von Gebühren und Abgaben in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Buchungspreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als sechs Monate liegen. Eine solche nachträgliche Änderung des Preises teilt die Agentur den Kunden bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt mit.


2. Mängelhaftung und Haftung

2.1 Als Vermittler haften wir ausschließlich für das Zustandekommen eines entsprechenden Vertrages mit dem Anbieter der Fremdleistungen. Für eventuelle Mängel der Fremdleistungen, wie z. B. der Unterbringung, Verpflegung, Transport haften wir nicht, es sei denn, wir hätten unsere Verpflichtungen aus dem Vermittlungsvertrag schuldhaft verletzt. Etwaige Mängel und hieraus resultierende Mängelansprüche müssen unmittelbar gegenüber dem Anbieter der Fremdleistungen geltend gemacht werden.

2.2 Die Haftung unserer Agentur für unsere Vermittlungsleistungen aus sämtlichen Rechtsgründen ist auf den vollen Preis der jeweiligen Buchung beschränkt, außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

2.3 Unsere Kunden haften für sämtliche Schäden, die von ihnen schuldhaft an Gegenständen der Gastfamilie oder des Hotels verursacht werden. Ein entstandener Schaden ist der Gastfamilie bzw. dem Hotel sofort zu melden. Sollte ein Kunde einen von ihm schuldhaft verursachten Schaden der Gastfamilie oder dem Hotel nicht unmittelbar ersetzen, sind wir als Agentur berechtigt, die Schadenssumme vom Kunden einzuziehen und diese an die Gastfamilie bzw. das Hotel weiterzuleiten.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Vermittlung von Unterkünften in London (Kurzzeit)

3.1.1 Bei Buchungen von Unterkünften für einen Zeitraum von max. zwei Wochen wird mit Zugang unserer Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch in Höhe von 75,00 € pro teilnehmender Person zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung fällig. Erfolgt die Buchungsbestätigung innerhalb von 30 Tagen vor Inanspruchnahme der Fremdleistung, ist der volle Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung  fällig.

3.1.2 Die Zahlungen erfolgen in Euro auf das von uns angegebene Konto in Deutschland.

3.2 Vermittlung von Unterkünften in Großbritannien (außer London)

3.2.1 Bei Buchungen von Unterkünften wird mit Zugang unserer Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 30% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch in Höhe von 75,00 € pro teilnehmender Person zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 40 Tage vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung fällig. Erfolgt die Buchungsbestätigung innerhalb von 40 Tagen vor Inanspruchnahme der Fremdleistung, ist der volle Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung  fällig.

3.2.2 Die Zahlungen erfolgen in Euro auf das von uns angegebene Konto in Deutschland.

3.3 Vermittlung von Unterkünften in Paris

3.3.1 Bed & Breakfast-Buchung: Mit Zugang unserer Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30% - 50 % des Rechnungsbetrages (Höhe variiert je nach Anbieter der Unterkunft) fällig. Der Restbetrag ist bei Anreise vor Ort in bar an die Gastgeber zu entrichten.

3.3.2 Hotel-Buchung: Mit Zugang unserer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages fällig, mindestens jedoch in Höhe von 75,00 € pro teilnehmender Person zur Zahlung fällig.  Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung fällig. Erfolgt die Buchungsbestätigung innerhalb von 30 Tagen vor Inanspruchnahme der Fremdleistung, ist der volle Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung  fällig.

3.3.3 Die Anzahlung erfolgt in Euro auf das von uns angegebene Konto in Deutschland.

3.4 Vermittlung von Langzeitunterkünften in London

3.4.1 Bei Buchungen von Unterkünften für einen Zeitraum von mehr als zwei Wochen bis zu einem Monat (28 Nächte) wird mit Zugang unserer Buchungsbestätigung der volle Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.

3.4.2 Bei Buchungen von Unterkünften für einen Zeitraum von mehr als einem Monat (28 Nächte) bis zu zwei Monaten wird mit Zugang unserer Buchungsbestätigung eine Anzahlung von vier Wochenraten zur Zahlung fällig. Der Restbetrag für die Buchungszeiten ab der fünften Woche wird eine Woche nach der Anreise fällig.

3.4.3 Bei Buchungen von Unterkünften für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten (1 Monat sind 28 Nächte) wird mit Zugang unserer Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von vier Wochenraten zur Zahlung fällig. Die weiteren Zahlungsbeträge in Höhe einer Monatsrate sind jeweils monatlich drei Wochen vor Beginn des Folgemonats, also erstmalig 1 Woche nach der Anreise fällig.

3.4.4 Die Zahlungen erfolgen in Euro auf das von uns angegebene Konto in Deutschland.

3.5 Vermittlung von Mietwagen und Fährfahrten

3.5.1 Mit Zugang unserer Buchungsbestätigung wird der volle Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung  fällig.

3.5.2 Die Zahlungen erfolgen in Euro auf das von uns angegebene Konto in Deutschland.

3.6 Ermächtigung zum Zahlungseinzug
 Wir sind von den Anbietern der Fremdleistungen, die von unserer Agentur vermittelt werden, ermächtigt, die für die jeweilige gebuchte Fremdleistung zu erbringende Vergütung im eigenen Namen von unseren Kunden einzuziehen, um diese anschließend an den Anbieter der Fremdleistung weiterzuleiten.


4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

4.1 Unsere Kunden können jederzeit vor Inanspruchnahme der Fremdleistungen durch schriftliche Erklärung vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Die Erklärung wird an dem Tage wirksam, an dem sie bei unserer Agentur eingeht.

4.2 Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, verlangen wir Ersatz für die entstandenen Aufwendungen einschließlich der für die Fremdleistung  zu erbringenden Zahlungen. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich in einem solchen Fall von der Agentur ersparten Aufwendungen berechnet die Agentur pauschal folgende Stornokosten:

4.2.1 Vermittlung von Unterkünften in London (Kurzzeit) und Großbritannien (außer London)

a) bei einem Rücktritt bis zum 45. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung 20% bei London (Kurzzeit) und 30 % bei Großbritannien (außer London),

b) bei einem Rücktritt zwischen dem 44. und 30. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung 50 % für London (Kurzzeit) und 60 % für Großbritannien (außer London).

c) bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Inanspruchnahme der Fremdleistung 100 %, d. h. es erfolgt keine Erstattung. Sollte der Anbieter der Fremdleistung unserer Agentur hingegen geringere Stornokosten in Rechnung stellen, werden wir diese an unsere Kunden nach Abzug unserer Provision sowie einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EURO pro Umbuchung weitergeben.

4.2.2 Vermittlung von Unterkünften in Paris

a) Bed & Breakfast-Buchung: Bei einem Rücktritt bis zum 45. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung 30% - 50% (je nach Höhe der geleisteten Anzahlung),

b) Bed & Breakfast-Buchung: Bei einem Rücktritt zwischen dem 44. und 30. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung 70 %, in diesem Fall ist die Differenz zwischen dem Anzahlungsbetrag und dem Stornobetrag auf das von uns angegebene Konto in Deutschland zu überweisen.

c) Bed & Breakfast-Buchung: Bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag vor Inanspruchnahme der Fremdleistung 100 %, in diesem Fall ist die Differenz zwischen dem Anzahlungsbetrag und dem Rechnungsbetrag auf das von uns angegebene Konto in Deutschland zu überweisen. Sollte der Anbieter der Fremdleistung unserer Agentur hingegen geringere Stornokosten in Rechnung stellen, werden wir diese an unsere Kunden nach Abzug unserer Provision sowie einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EURO weitergeben.

d) Hotel-Buchung: hier gelten die gleichen Regelungen wie unter 4.2.1

4.2.3 Vermittlung von Langzeitunterkünften in London

Der Kunde kann seine Langzeitunterkunft jederzeit nach Beginn der Inanspruchnahme der Leistung mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingang der Kündigung in unserer Agentur. Bei einer Kündigung ist die gesamte Anzahlung gemäß Ziffer 3.4 nicht erstattungsfähig. Erfolgt die Kündigung nach dem 14. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung hat der Kunde zusätzlich zur Anzahlung die gesamten weiteren vereinbarten Unterbringungskosten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist an die Agentur zu zahlen.

4.2.4 Vermittlung von Mietwagen und Fährfahrten

a) bei einem Rücktritt bis zum 10. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung (Fährfahrt) 100,00 € pro Buchung; bei einem Rücktritt ab dem 9. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung (Fährfahrt) 100 % des Rechnungsbetrages, d. h. es erfolgt keine Erstattung.

b) bei einem Rücktritt bis zum 35. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung (Mietwagen) 100,00 € pro Buchung; bei einem Rücktritt ab dem 34. Tag vor der Inanspruchnahme der Fremdleistung (Mietwagen) 50 % des Rechnungsbetrages, mindestens aber 100,00 €; bei einem Rücktritt ab dem 1. Inanspruchnahmetag der Fremdleistung 100 % des Rechnungsbetrages, d. h. es erfolgt keine Erstattung.

4.3 Falls der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich der Art der Unterkunft, des Reisetermins, der Dauer usw. wünscht (Umbuchung), entstehen der Agentur in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt bzw. einer Kündigung. Daher muss die Agentur in diesem Falle die gleichen Kosten berechnen, die sich bei einem Rücktritt bzw. Kündigung im Umbuchungszeitpunkt ergeben würden (vgl. Ziffer 4.2). Soweit es sich um geringfügige Änderungen handelt, die wir ohne erheblichen Mehraufwand vornehmen können, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € pro Teilnehmer.

4.4 Der Kunde ist berechtigt, im Falle seiner Verhinderung einen Ersatzteilnehmer zu benennen, soweit die Leistung nicht personenbezogen ist und die gleichen persönlichen Eigenschaften vorliegen (z. B. „Erwachsener“). Der Name des Ersatzteilnehmers ist der Agentur rechtzeitig vor Inanspruchnahme der Fremdleistung mitzuteilen.

4.5 Nimmt der Kunde Leistungen nicht in Anspruch ohne der Agentur gegenüber einen Rücktritt bzw. eine Kündigung erklärt zu haben, erfolgt keine Erstattung geleisteter Zahlungen.

4.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann online auf unserer Homepage www.bed-breakfast.de über die Europäische Reiseversicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen erhalten unsere Kunden unmittelbar von der Europäischen Reiseversicherung.

4.7 Ist die Unterbringung im vereinbarten Haus wegen einer Absage der Gastfamilie oder des Hotels nicht möglich, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden eine geeignete Ersatzunterkunft zu vermitteln. Ist eine Ersatzunterkunft zum gleichen Preis nicht verfügbar, bietet die Agentur dem Kunden die nächst günstigere und die nächst teurere Unterkunft zur Auswahl an. Je nach Wahl erfolgt eine entsprechende Erstattung oder Nachberechnung.

4.9 Akzeptiert der Kunde die angebotene Ersatzunterkunft nicht, wird dem Kunden die gesamte an die Agentur gezahlte Summe zurückerstattet.


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Bei einer Bed & Breakfast-Buchung ist der Kunde verpflichtet, die Gastfamilie spätestens eine Woche vor seiner Anreise über seine Ankunftszeit zu informieren. Erkennt der Kunde, dass er die mitgeteilte Ankunftszeit nicht einhalten kann, ist er verpflichtet, mit der Gastfamilie unverzüglich eine neue Ankunftszeit zu vereinbaren. Versäumt der Kunde die vereinbarte Ankunftszeit um mehr als 2 Stunden, ist die Gastfamilie nicht verpflichtet, länger auf den Kunden zu warten. Scheitert die Aufnahme des Kunden aus diesem Grunde, schuldet er den vollen für Bed & Breakfast vereinbarten Preis. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in diesem Falle nicht.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen, die unsere Vermittlungsleistungen betreffen, der Agentur unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Betrifft die Beanstandung unsere Vermittlungsleistung, so werden wir uns bemühen, Abhilfe zu schaffen.


6. Datenschutz - Newsletter

6.1 Informationen zum Umgang mit den personenbezogenen Daten unserer Kunden erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung; abrufbar unter www.bed-breakfast.de.

6.2 Wir möchten unsere Kunden durch einen Newsletter über unsere aktuellen Angebote informieren. Hierfür benötigen wir von unseren Kunden eine valide E-Mail-Adresse sowie Informationen, die uns die Überprüfung gestatten, dass der jeweilige Kunde mit dem Empfang des Newsletter einverstanden ist. Sollte ein Kunde den Empfang des Newsletter nicht mehr wünschen, kann er uns das jederzeit mittels E-Mail, Telefax oder Brief mitteilen.


7. Schlussbestimmungen

7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit dem Gastgeber unmittelbar Kontakt bezüglich eines weiteren Aufenthalts aufzunehmen, sondern ist verpflichtet, stets bei der Agentur anzufragen, die dann einen neuen Aufenthalt organisiert.

7.2 Dieser Vermittlungsvertrag unterliegt deutschem Recht.

7.3 Gerichtsstand für alle Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Bensheim.


Stand, November 2008

 

Datenschutzerklärung


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Stand: September 2011